Das Unterkunft-System erlaubt Freien Gesellschaften unabhängig davon, mit welcher Staatlichen Gesellschaft sie affiliiert sind, sich in einem der drei Wohnviertel für Abenteurer ein Grundstück zu kaufen, ein Gebäude darauf zu errichten und es mit Möbeln und Gartenzubehör einzurichten.
Schöner Wohnen im Wohnviertel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eigens für die Unterkünfte wurden Instanzierte Wohnviertel angelegt. Um die Areale betreten zu können, müssen zudem ein entsprechender Auftrag absolviert werden:
Stadtstaat | Wohnviertel | Zutrittsort | Auftrag | NPC |
---|---|---|---|---|
Limsa Lominsa | Dorf des Nebels | Unteres La Noscea → Zedernwald (X:34 Y:19) | Schöner Wohnen in Limsa Lominsa | Ahctkoen |
Gridania | Lavendelbeete | Tiefer Wald → Zwieselgrund → Spiegelsee-Pier (X:27 Y:26) | Schöner Wohnen in Gridania | Margeria |
Ul'dah | Kelchkuppe | Westliches Thanalan → Hämmerweide → Sasamos 80 Sünden (X:25 Y:27) | Schöner Wohnen in Ul'dah | Imme |
Ein Grundstück Erwerben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sobald die Freie Gesellschaft auf Verbundenheits-Rang 6 aufsteigt, erhält sie von ihrer Staatlichen Gesellschaft das Recht des Grundstückskaufs. Der Grundstückskauf wird als Rückwärtsauktion durchgeführt. Jede Freie Gesellschaft kann unabhängigvon ihrer Zugehörigkeit zu einem Stadtstaat in einem Wohnviertel ihrer Wahl Grund und Boden erwerben.
Der Kauf wird direkt an der Informationstafel vor dem betreffenden Grundstück abgewickelt. Nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft können den Kauf tätigen, die innerhalb der Gesellschaft auch das Recht haben, Grundstücke zu kaufen bzw. abzugeben.
Grundstückspreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Gebäude Kaufen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um ein Gebäude auf dem neu erworbenen Grundstück zu errichten, müssen Spieler zunächst eine Baugenehmigung erwerben. Eine Baugenehmigung kann direkt vom eigenen Grundstück aus gekauft werden. Dies kann im Hauptmenü unter "Private Unterkünfte" erledigt werden. Um das Gebäude zu errichten, genügt es, die Baugenehmigung zu benutzen. Keine weiteren Materialien sind erforderlich. Nachdem die Unterkunft gebaut ist, kann man dem Gebäude einen Namen geben und eine Grußbotschaft für Nichtmitglieder der Freien Gesellschaft verfassen. Außerdem kann man festlegen, ob auch Nichtmitglieder Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten sollen oder nicht.
- → Hauptartikel: Baugenehmigung
Gestalten und Einrichten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebäude selbst kann sowohl von Außen als auch von Innen umgebaut und oder eingerichtet werden. Nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft können den Außenbereicht ändern, die innerhalb der Gesellschaft auch das Recht „Änderung des Innen-/Außenbereichs“ haben. Gegenstände für den Außenbereich können selbst hergestellt, bei Händlern gekauft oder durch den Tausch gegen Staatstaler erworben werden.
Außenbereich gestalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt 8 Kategorien von Gegenständen, die man zur architektonischen Gestaltung des Außenbereichs verwenden kann: die Basiselemente Dach, Außenwand, Fenster und Tür sowie die optionalen Elemente Dachdekoration, Fassadendekoration, Tafeln und Zäune. Alle lassen sich über das Menü „Außenbereich umgestalten“ ändern.
Basiselement | Optionalen Elemente |
---|---|
|
Garten gestalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auf dem Grundstück um das Gebäude herum können Gartenmöbel platziert werden. Sie können selbst hergestellt, bei Händlern gekauft oder durch den Tausch gegen Staatstaler erworben werden. Um eine kleine Unterkunft („Hütte“) können 20 Gartenmöbel abgestellt werden, um eine mittelgroße („Haus“) 30 und um eine große („Residenz“) 40.
- → Hauptartikel: Gartenausstattung
Gartenbau betreiben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit Patch 2.2 kann in den privaten Unterkünften Gartenbau betrieben werden. Um Gartenbau betreiben zu können, muss im Garten der Unterkunft ein "Beet" angelegt werden. Nähere Details zum Gartenbau lassen sich im entsprechenden Hauptartikel finden:
- → Hauptartikel: Gartenbau
Innenraum gestalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Inneren des Gebäudes kann man die Wände, den Boden und die Deckenbeleuchtung ändern. Gegenstände dafür können selbst hergestellt, bei Händlern gekauft oder durch den Tausch gegen Staatstaler erworben werden.
- → Hauptartikel: Boden
- → Hauptartikel: Innenwand
- → Hauptartikel: Deckenleuchte
Auch für den Innenbereich gibt es verschiedene Typen von Mobiliar: Tische bzw. Sockelmöbel, Tischdekoration, freistehende Möbel, Wandmöbel und Teppiche. Möbel können selbst hergestellt, bei Händlern gekauft oder durch den Tausch gegen Staatstaler erworben werden. In einer kleinen Unterkunft („Hütte“) können 100 Möbel aufgestellt werden, in einer mittelgroßen („Haus“) 150 und in einer großen („Residenz“) 200.
- → Hauptartikel: Mobiliar
- → Hauptartikel: Tisch/Sockel
- → Hauptartikel: Tischdekoration
- → Hauptartikel: Wandmöbel
- → Hauptartikel: Teppich
Grundstücke aufgeben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Grundstück kann nur aufgegeben bzw. zurückgegeben werden, wenn sich kein Gebäude und keine Möbel bzw. Gartenmöbel mehr darauf befinden. Die Rückgabe des Grundstücks erfolgt wieder über „Private Unterkünfte“ im Hauptmenü. Man muss sich dafür auf dem Grundstück befinden. Nur diejenigen Mitglieder der Freien Gesellschaft können das Grundstück aufgeben, die innerhalb der Gesellschaft das Recht „Kauf/Rückgabe des Grundstücks” besitzen.
- Der Kaufpreis des Grundstücks wird nicht erstattet
- Nach einer gewissen Zeit werden Erworbene, aber nicht genutzte Grundstücke, wieder freigeben.
Diese Kategorie enthält zur Zeit keine Seiten oder Bilder.